Wer das Noteinkommen REM beantragen möchte, kann dies noch bis zum 31. Mai 2021 tun. Info-Flugblatt des Patronats INAS
Du möchtest das Noteinkommen REM beantragen? Du erfüllst die Voraussetzungen? Dann hast du bis zum 31. Mai 2021 Zeit, das Ansuchen zu stellen (die Abgabefrist ist verlängert worden, die ursprüngliche Fälligkeit war der 30. April 2021). Komm zum Patronat INAS. Die Antragstellung ist kostenlos.
Das Noteinkommen REM wird in drei Teilbeträgen ausbezahlt. Der/die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Italien haben. Weitere Voraussetzungen der Familie sind:
- ein ISEE-Wert unter 15.000 €;
- 2020 kein zu hohes bewegliches Vermögen (Vermögensgrenze laut Dekret);
- ein Februar-Einkommen, das den Betrag des REM nicht übersteigt
- keines der Familienmitglieder darf
- eine direkte oder indirekte Rente beziehen (ausgenommen Invaliditätsgeld)
- das Bürgereinkommen oder die Bürgerrente beziehen (RdC, PdC)
- den “Covid-Bonus” 2021 beziehen
- ein Einkommen aus einem anderen lohnabhängigen Arbeitsverhältnis beziehen, dessen Betrag höher als jenes des REM ist
Du könntest Anrecht auf das Noteinkommen REM haben!
Neu! Falls du arbeitslos bist und…
- deine Arbeitslosenunterstützung zwischen 1. Juli 2020 und 28. Februar 2021 ausgelaufen ist;
- dein ISEE-Wert unter 30.000 € liegt du keinen “Covid-Bonus” 2021 bezogen hast
- zum 23. März 2021 kein bestehendes lohnabhängiges Arbeitsverhältnis hattest (mit Ausnahme von Arbeit auf Abruf ohne Bereitschaftszulage)
- keine koordinierte und kontinuative Mitarbeit (cococo) hast
- du keine direkte oder indirekte Rente bekommst (Invaliditätsgeld ausgenommen)
- keines deiner Familienmitglieder ein Bürgereinkommen oder eine Bürgerrente bezieht (RdC, PdC)
…dann könntest du Anrecht auf das Noteinkommen haben!
REM: Info-Flugblatt des Patronats INAS
aktualisiert am 27.04.2021
