Postbeschäftigte: Das sieht das Abkommen vor, welches den Ausgleich der Feiertage regelt, die 2021 auf einen Sonntag fallen.
Am 3. März 2021 ist das Abkommen unterzeichnet worden, das den Ausgleich für die Feiertage regelt, die 2021 auf einen Sonntag fallen.
Heuer fallen drei Feiertage auf einen Sonntag: am 25. April, 15. August und 26. Dezember.
Die Beschäftigten von Poste Italiane haben die Möglichkeit, ausschließlich auf freiwilliger Basis, für jeden dieser Tage einen zusätzlichen Urlaubstag zu beanspruchen. Dafür steht pro Feiertag ein bezahlter Ausgleichstag zu. Diese Ausgleichstage werden aber nicht ausbezahlt, falls sie verfallen (d.h. nicht rechtzeitig beansprucht werden). Die Ausgleichstage müssen innerhalb 31. Dezember 2021 beansprucht werden. Sie können nicht in Stunden beansprucht werden.
Beschäftigte, die sich für diese Ausgleichstags-Regelung entscheiden, erhalten für jeden beanspruchten Tag eine zusätzliche, bezahlte Freistellungsstunde. Diese Stunden können ebenfalls nicht ausbezahlt werden, falls sie verfallen.
Die Beschäftigten müssen Ausgleichstage und die zusätzlichen Stunden unter Einhaltung der Modalitäten beantragen, die für die Beanspruchung der Ferien gelten.
Info der SLP SGBCISL vom 4. März 2021
