Pressemitteilung der FP: "Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag muss angemessen finanziert werden."
Für die Finanzierung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags 2022-2024 zugunsten der rund 40.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Südtirol sind angemessene Geldmittel vorzusehen, und dafür müssen auch Mittel aus dem diesjährigen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden, so die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste des SGBCISL.
In Südtirol liegt die Inflation bereits bei 9,7%, und laut einer Erhebung des AFI-IPL steigt die Zahl der Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag, die ihre Arbeit freiwillig kündigen. Dies auch in Branchen, in denen es bereits an Arbeitskräften mangelt, wie im Gesundheits- und Sozialwesen, was auch auf die große Arbeitsbelastung seit Pandemiebeginn zurückzuführen ist.
Alle öffentlichen Verwaltungen haben Schwierigkeiten, neues Personal zu finden, und dies mittlerweile unabhängig von der Arbeitstätigkeit. In bestimmten Bereichen ist diese Schwierigkeit noch stärker ausgeprägt. Zudem werden in den nächsten Jahren sehr viele öffentlich Bedienstete das Rentenalter erreichen und somit aus dem Dienst ausscheiden.
Es ist also dringend notwendig, die Erneuerung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag ausreichend zu finanzieren, um die Gehälter an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen und die Arbeit im öffentlichen Dienst für Jugendliche attraktiver gestalten zu können.
Als Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste fordern wir deshalb mit Nachdruck zusätzliche Geldmittel aus dem Nachtragshaushalt, weil die bisher vorgesehenen Geldmittel nicht ausreichen.
Pressemitteilung FP ÖDV SGBCISL vom 26.07.2022
