Das Land nimmt weitere Änderungen beim Kindergeld vor. Neu ist ein Bonus von 400 Euro pro Kind für Familien, die das Landeskindergeld beziehen. Info-Flugblatt
In der aktuellen, im Juni erschienenen Ausgabe der Solidarität haben wir über die Neuerungen beim Landeskindergeld berichtet, die ab Juli in Kraft treten (Neufestlegung der Beträge, Wechsel von der EEVE zur ISEE als Bemessungsinstrument der wirtschaftlichen Lage der Familie).
Nun hat die Landesregierung gestern (21. Juni) weitere Neuheiten beschlossen, wie das Landespresseamt LPA berichtet.
Die Neuerungen sind, in Kürze:
- die Einkommensgrenze für das Anrecht auf das Landeskindergeld wird erhöht, von einem ISEE-Wert von ursprünglich 30.000 Euro auf nunmehr 40.000 Euro;
- die Einführung eines einmaligen Kinderbonus von 400 Euro pro minderjährigem Kind als außerordentliche Unterstützungsleistung für Familien, die das Landeskindergeld beziehen. Laut LPA ist für diesen Kinderbonus kein Antrag zu stellen, er wird automatisch ausbezahlt;
- die jährliche Erneuerung des Landeskindergeldes wird vorgezogen, von ursprünglich 1. März eines jeden Jahres auf 1. Jänner. Familien können somit bereits zu Jahresbeginn den Antrag erneuern.
Ansprechpartner für diese Leistung ist das Patronat INAS SGBCISL.
Wir erinnern die anspruchsberechtigten Personen, dass der Antrag auf Landeskindergeld ab Juli erneuert werden kann. Wer innerhalb Dezember ansucht, bekommt diese Leistung rückwirkend ab Juli ausbezahlt.
Info-Flugblatt
Unser akutalisiertes Info-Flugblatt ist hier unter diesem Link zu finden.
