Nasenflügeltest: in den Gemeinden ohne Testmöglichkeit sollte der Zugang zur Mensa vorläufig gewährleistet werden
Die freiwilligen Nasenflügeltests können derzeit in Südtirol noch nicht flächendeckend angeboten werden: In einigen Gemeinden wird dieser Dienst erst in den nächsten Tagen starten. Diese Verzögerung verursacht Probleme für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Mensadienst nicht beanspruchen können, weil sie die vorgeschriebene negative Testbescheinigung nicht haben.
Als SGBCISL haben wir die Absichtserklärung, die die Landesregierung den Sozialpartnern vorgelegt hat, deshalb nicht unterzeichnet, weil auch nach mehrtätigen Verhandlungen kein voller entlohnungs- und rentenmäßiger Schutz jener ArbeitnehmerInnen garantiert werden konnte, die mittels Nasenflügeltest positiv getestet und somit in vorbeugende Isolation versetzt werden. Der Nasenflügeltest wird bekanntlich vom staatlichen Gesundheitsinstitut ISS nicht anerkannt, wodurch es dem Hausarzt obliegt, ob er in diesen Fällen eine Krankschreibung ausstellt oder nicht. Betroffene Beschäftigte riskieren, nach einen positiven Nasenflügeltest auch bis zu 5 Tage auf das Ergebnis des entscheidenden PCR-Tests warten zu müssen. Nun kommt ein weiteres Problem dazu, das schnellstmöglich gelöst werden sollte.
Die Test-Initiative – welche wir unterstützen – ist umso wirksamer, je mehr ArbeitnehmerInnen von Anfang an Testmöglichkeiten vor Ort haben. Laut der Tabelle, welche der Sanitätsbetrieb auf seiner Internetseite veröffentlich hat, sind die Testungen erst ab der kommenden Woche in ausreichendem Maße flächendeckend gewährleistet.
In dieser Situation wäre es wichtig, dass zumindest der Mensadienst für jene Arbeitnehmer aufrechterhalten werden könnte, welche den Mensabetreibern die in der jüngsten Dringlichkeitsmaßnahme vorgesehene Bescheinigung aus objektiven Gründen nicht vorweisen können.
Pressemitteilung des SGBCISL vom 27.04.2021
