Gesundheitsfonds Fondo Est: zwei Gesundheitsleistungen (Brillen und Zahnspangen) jetzt auch für zu Lasten lebende minderjährige Kinder.
Wer beim Gesundheitsfonds Fondo Est eingeschrieben ist (siehe Lohnstreifen), hat die Möglichkeit, ab 1. September 2025 um die Rückerstattung von bestimmten Leistungen, auch für zu Lasten lebende Kinder anzusuchen.
Folgende Leistungen können beansprucht werden:
- Die Rückerstattung von Ausgaben für Linsen und Sehbrillen bis zu einem Höchstbetrag von 90 Euro; diese Rückerstattung kann alle 18 Monate beantragt werden;
- Kieferorthopädische Leistungen (Zahnspangen) bis zu einem Höchstbetrag von 350 Euro im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember 2025; ab 2026 gilt dieser Höchstbetrag für den Zweijahreszeitraum.
Diese beiden Leistungen können nur für Rechnungen, die nach dem 1. September 2025 ausgestellt worden sind, beantragt werden. Dafür ist die Registrierung der Kinder im Mitgliederbereich auf der Webseite von Fondo Est vorzunehmen.
Mehr Informationen dazu auf der Webseite von Fondo Est im entsprechenden Abschnitt (in ital. Sprache).
Genauere Infos und Hilfe bei der Antragstellung gibt es in unseren Fisascat-Büros.
