: Familienförderung

Bonus Mamma 2025, erste Informationen

Erste Informationen zum "Bonus mamma" 2025, einer Einmalzahlung für berufstätigte Mütter. Ansuchen ist noch nicht möglich.

Bonus Mamma 2025, erste Informationen
Symbolbild. Foto: © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 war eine Sozialbeitragsbefreiung für erwerbstätige Mütter mit zwei und mehr Kindern eingeführt worden. Ein Dekret sieht für 2025 in bestimmten Fällen eine ersatzweise Umwandlung in einen Bonus von monatlich 40 Euro vor. Noch fehlen aber die Durchführungsbestimmungen. Das Dekret muss auch noch vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden, es könnte also noch Änderungen geben.

Leistung

Den anspruchsberechtigten Müttern steht für das Jahr 2025 ein Bonus von 40 Euro für jeden gearbeiteten Monat zu. Der Gesamtbetrag kann somit bis zu 480 Euro betragen. Vorgesehen ist eine einmalige Auszahlung über das INPS am Jahresende.

Begünstigte – Voraussetzungen

Anrecht haben

  • lohnabhängige und selbständige Arbeitnehmerinnen mit zwei Kindern, bis das jüngere der beiden Kinder das 10. Lebensjahr vollendet, 
  • und Arbeitnehmerinnen mit mindestens drei Kindern, bis zu dem Monat, in welchem das jüngste der Kinder das 18. Lebensjahr vollendet, falls sie selbständig sind oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben, 
    • der Bonus steht nicht zu, falls diese ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben, diese können die vom Haushaltsgesetz 2024 eingeführte Beitragsbefreiung bis 3.000 Euro im Jahr beanspruchen. 

Kein Anrecht auf diesen Bonus haben Haushaltskräfte. 

Es gibt eine Einkommensgrenze für den Bonus: Das Einkommen der Arbeitnehmerin darf 40.000 Euro nicht überschreiten (Achtung: die Beitragsbefreiung für unbefristete Arbeitnehmerinnen mit mindestens drei Kindern steht einkommensunabhängig zu!).

Bonus-Antragstellung

Für den Bonus muss ein Antrag gestellt werden. Dies ist aber noch nicht möglich, weil die Durchführungsverordnung fehlt, die Antragstellung und Auszahlungsmodalitäten regelt. Ebenso ist noch nicht klar, auf welches Jahr sich die Einkommensgrenze von 40.000 Euro bezieht.

 

Genauere und aktuelle Informationen zu dieser Leistung gibt es in unseren Bezirks- und Patronatsbüros. 

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