Die Südtiroler Tourismuskasse hat die Leistungen für die eingeschriebenen Beschäftigten mit Kindern erweitert. Wir stellen die bereits bestehenden und auch die neuen Leistungen vor.
Die Beiträge sind untereinander kumulierbar, vorausgesetzt, es wird pro Leistung das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Unterlagen verwendet. Hingegen sind die Leistungen nicht mit ähnlichen öffentlichen Beiträgen kumulierbar.
Für alle Leistungen ist ein begrenztes Budget vorgesehen. Ratsam ist es daher, so schnell als möglich anzusuchen!
Genauere Infos und Hilfe bei der Antragstellung gibt es in unseren Büros.
Die Leistungen im Überblick:
- Zeitraum: Schulende bis Schulbeginn
- Alter des Kindes/der Kinder: vom 3. bis zum 13.Lebensjahr + 364 Tage
- Wieviel: einmaliger Beitrag von maximal 300 Euro pro Kind
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (auf www.stk-cta.it oder in unseren Büros)
- 1 Antrag pro Familie bzw. pro Kind
- Rechnungen mit den Zahlungsbelegen
- Kopie der unterzeichneten Arbeitsverträge 2022 und 2023
- Familienbogen (Selbsterklärung)
- Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzungen
Um Leistungen zu erhalten, muss man bei der bilateralen Körperschaft STK eingeschrieben sein. Dies kannst du direkt auf deinen Lohnstreifen unter der Position "Beitrag Tourismuskasse" überprüfen. Wenn im laufenden Jahr 2023 und/oder in der Wintersaison 2022/2023 mindestens 6 Monate eingezahlt worden sind und in der Sommersaison 2023 ein Arbeitsverhältnis besteht, kannst du um die Beiträge a) und b) ansuchen.
Antragstellung
Dieser Antrag kann ab September 2023 bis spätestens 31. Oktober 2023 ausschließlich per E-Mail: stk-cta [at] hgv.it (stk-cta[at]hgv[dot]it) eingereicht werden. Informationen und die Antragsformulare findest du auf der Website: www.stk-cta.it
- Zeitraum: für das Schuljahr 2023/2024
- Art der Ausgaben: z.B. Schultasche, Bücher, Schulmaterial usw.
- Alter des Kindes/der Kinder: Grundschulalter bis zur Matura
- Wieviel: Höchstbetrag von 100 Euro pro Kind
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (auf www.stk-cta.it oder in unseren Büros)
- 1 Antrag pro Familie bzw. pro Kind
- Rechnungen bzw. Kassabelege für den Zeitraum Juli-Oktober 2023, aus denen klar hervorgeht, dass es sich um Schulmaterial handelt
- Kopie der unterzeichneten Arbeitsverträge 2022 und 2023
- Familienbogen (Selbsterklärung)
- Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzungen
Um Leistungen zu erhalten, muss man bei der bilateralen Körperschaft STK eingeschrieben sein. Dies kannst du direkt auf deinen Lohnstreifen unter der Position "Beitrag Tourismuskasse" überprüfen. Wenn im laufenden Jahr 2023 und/oder in der Wintersaison 2022/2023 mindestens 6 Monate eingezahlt worden sind und in der Sommersaison 2023 ein Arbeitsverhältnis besteht, kannst du um die Beiträge a) und b) ansuchen.
Antragstellung
Dieser Antrag kann ab September 2023 bis spätestens 31. Oktober 2023 ausschließlich per E-Mail: stk-cta [at] hgv.it (stk-cta[at]hgv[dot]it) eingereicht werden. Informationen und die Antragsformulare findest du auf der Website: www.stk-cta.it
Neue Leistung! Ab 1. Juni 2023
Diese Leistung richtet sich an berufstätige Eltern, deren Kleinkind bzw. deren Kleinkinder eine Kita besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden.
- Zeitraum 2023: ab Juni bis Dezember
- Wieviel: einmaliger Beitrag von maximal 500 Euro pro Kind
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (auf www.stk-cta.it oder in unseren Büros)
- 1 Antrag für alle Perioden im Jahr pro Kind und nur von einem Elternteil
- Rechnungen mit den Zahlungsbelegen
- Kopie der unterzeichneten Arbeitsverträge 2022 und 2023
- Familienbogen (Selbsterklärung)
- Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzungen
Um die Beiträge c) und d) zu erhalten, müssen bei der bilateralen Körperschaft STK für insg. mindestens 6 Monate Beiträge eingezahlt worden sein. Dies kannst du direkt auf deinen Lohnstreifen der Jahre 2022 und 2023 unter der Position "Beitrag Tourismuskasse" überprüfen. Es werden nur jene Betreuungsperioden anerkannt, in denen gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis besteht bzw. bestanden hat.
Antragstellung
Der Antrag für Ausgaben im Zeitraum Juni bis Dezember 2023 kann ab September 2023 bis spätestens 31. Jänner 2024 ausschließlich per E-Mail an stk-cta [at] hgv.it (stk-cta[at]hgv[dot]it) geschickt werden. Informationen und die Antragsformulare findest du auf der Website: www.stk-cta.it
Neue Leistung! Ab September 2023
Diese Leistung richtet sich an berufstätige Eltern, deren Kind bzw. deren Kinder während des Schuljahres 2023/2024 eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung (inkl. Mensakosten) oder Betreuung in den Schulferien (Herbst, Weihnachten, Fasching, Ostern) in Anspruch nehmen. Es werden nur jene Betreuungsperioden anerkannt, in denen gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis besteht bzw. bestanden hat.
- Zeitraum: Schulende bis Schulbeginn bzw. Beginn bis Ende Kindergartenjahr
- Wieviel: einmaliger Beitrag von maximal 300 Euro pro Kind
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (auf www.stk-cta.it oder in unseren Büros)
- 1 Antrag pro Kind/Schuljahr und nur von einem Elternteil
- Rechnungen mit den Zahlungsbelegen
- Kopie der unterzeichneten Arbeitsverträge 2022 und 2023
- Familienbogen (Selbsterklärung)
- Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzungen
Um die Beiträge c) und d) zu erhalten, müssen bei der bilateralen Körperschaft STK für insg. mindestens 6 Monate Beiträge eingezahlt worden sein. Dies kannst du direkt auf deinen Lohnstreifen der Jahre 2022 und 2023 unter der Position "Beitrag Tourismuskasse" überprüfen. Es werden nur jene Betreuungsperioden anerkannt, in denen gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis besteht bzw. bestanden hat.
Antragstellung
Der Antrag für Ausgaben im Zeitraum September bis Dezember 2023 muss innerhalb 31. Jänner 2024 ausschließlich per E-Mail an stk-cta [at] hgv.it (stk-cta[at]hgv[dot]it) geschickt werden. Informationen und die Antragsformulare findest du auf der Website: www.stk-cta.it
Anträge für Ausgaben ab 1.1.2024 bis Schulende müssen innerhalb 15. Juli 2024 eingereicht werden.
