: KV Friseure und Schönheitspflege

Einigung zur Erneuerung des Kollektivvertrags erzielt

Die Vertragspartner einigen sich zum neuen Vertrag. Ausgehandelt wurde eine Lohnerhöhung von insgesamt 100 Euro auf der 3. Lohnebene.

Einigung zur Erneuerung des Kollektivvertrags erzielt
Friseure und Schönheitspflege, Einigung zur Erneuerung des Kollektivvertrags erzielt

Am 14. Oktober 2022 haben die Verhandlungspartner in Rom eine Einigung zur Erneuerung des Kollektivvertrags Friseure und Schönheitspflege erzielt. Dieser betrifft italienweit über 130.000 Beschäftigte.

Einige Eckpunkte der Einigung:

Lohnerhöhungen

Die Mindestlöhne werden auf der 3. Lohnebene um insgesamt 100 Euro angehoben. Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten:

  • 70 Euro ab Oktober 2022 und
  • 30 Euro ab Februar 2023.

 

Una tantum

Vorgesehen ist zudem eine Einmalzahlung für die vertragslose Zeit von 246 Euro, die in drei Raten ausbezahlt wird:

  • 100 Euro mit November 2022
  • 100 Euro mit Dezember 2022 und
  • 46 Euro mit März 2023.

 

Arbeitsrechtlicher Teil

Einige Eckpunkte des arbeitsrechtlichen Teils:

  • Befristeter Arbeitsvertrag, Begrenzung auf maximal 24 Monate
  • Überarbeitung der Einstufungen, die entsprechende Kommission nimmt im Dezember ihre Arbeit auf
  • Übernahme der Bestimmungen zum Schutz vor Gewalt an Arbeitsplätzen, vor allem gegen Frauen

 

Ziele für die anstehenden neuen Verhandlungen

Die Einigung sieht vor, dass der neue Vertrag bereits mit 31. Dezember 2022 ausläuft. Wichtige Ziele für den nächsten Vertrag sind die Überarbeitung des Einstufungssystems, die wirtschaftliche Anerkennung der Professionalität und weiterhin die Eindämmung der irregulären Beschäftigung.

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