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Entlastungsbonus 500 Euro, es kann bis zum 31. Mai angesucht werden!

Das Land hat beschlossen, die Frist für die Antragstellung für den Entlastungsbonus in der Höhe von 500 Euro bis zum 31. Mai zu verlängern.

Entlastungsbonus 500 Euro, es kann bis zum 31. Mai angesucht werden!
Foto: Pixabay

Entlastungsbonus, Begünstigte

Es handelt sich dabei um eine einmalige Unterstützung in der Höhe von 500 Euro zur Abfederung der Teuerung für bestimmte Haushalte: Rentner/innen, Familien mit volljährigen Kindern, Familien ohne Kinder und Alleinlebende.

Weitere Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung ist ein ISEE-Wert bis 40.000 Euro. Ansuchende müssen bei Antragstellung den Wohnsitz in Südtirol haben und Vertragsinhaber sein (d.h. der Stromliefervertrag muss auf sie lauten).

Antragstellung

Für diese Leistung muss ein eigener Antrag gestellt werden, online oder über ein Patronat.

In unseren Büros ist für die Antragstellung eine Terminvormerkung erforderlich. Weiters ist es notwendig, die ISEE zu haben.

Achtung: für die Antragstellung braucht es auch die Identifikationsdaten des Liefervertrags POD.

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