Einige Informationen zur Sozialbeitragsbefreiung für lohnabhängige Mütter mit zwei bzw. drei Kindern.
Worum handelt es sich?
Um eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen bis zu 3.000 Euro im Jahr (max. 250 Euro pro Monat) für Arbeitnehmerinnen mit mindestens zwei Kindern. Diese Maßnahme ist über das Haushaltsgesetz 2024 eingeführt worden.
Wer hat Anrecht?
Arbeitnehmerinnen mit unbefristetem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst und des Privatsektors (ausgeschlossen sind Haushaltskräfte), auch in Teilzeit, mit zwei oder mehr Kindern:
Arbeitnehmerinnen mit zwei Kindern
- Die Maßnahme gilt nur für das Jahr 2024
- und nur bis zu dem Monat, in welchem das jüngere der beiden Kinder das 10. Lebensjahr vollendet
Arbeitnehmerinnen mit drei und mehr Kindern
- Die Maßnahme gilt für die Jahre 2024, 2025 und 2026
- und nur bis zu dem Monat, in welchem das Jüngste der Kinder das 18. Lebensjahr vollendet
Was ist zu tun, um die Beitragsbefreiung zu beanspruchen?
Es ist eine entsprechende Erklärung an den Arbeitgeber zu richten, in der auch die Anzahl der Kinder und die Steuernummern von zwei bzw. drei Kindern anzuführen sind*. Alternativ wird es auch möglich sein, die Informationen direkt dem INPS online zu übermitteln, sobald die entsprechende Anwendung aktiviert ist.
* in Erwartung weiterer Anleitungen
