: Ebitemp

Fälligkeit 31. August für den Beitrag für Schulmaterialen

Bis zum 31. August können Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen bei der bilateralen Körperschaft Ebitemp einen Beitrag für den Kauf von Schulmaterialien und -büchern beantragen.

Fälligkeit 31. August für den Beitrag für Schulmaterialen

Zielgruppe der Leistung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres mindestens 60 Tage für eine Leiharbeitsfirma gearbeitet haben und steuerlich zu Lasten lebende Kinder haben, die eine Grundschule oder Oberschule besuchen oder die eine Universität besuchen und eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen können. Der Beitrag steht auch Vormunden von unter Vormundschaft stehenden Minderjährigen zu.

Was kann beantragt werden

Ein Beitrag in Höhe von 240 € pro steuerlich zu Lasten lebendem Kind oder unter Vormundschaft stehendem Minderjährigen für den Kauf von Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien.

Fälligkeit

31. August 2025.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

  • Personalausweis
  • Gesundheitskarte
  • Aufenthaltsgenemigung,
  • Letzter Lohnstreifen,
  • Arbeitsvertrag mit der Leihfirma,
  • Einsatzschreiben des entleihenden Unternehmens.

 

 

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