Gewerkschaften stellen der Landesregierung ihre Forderungen zur Abfederung der steigenden Preise vor.
Energiepreis-Soforthilfen für Bürger die von den staatlichen Maßnahmen ausgeschlossen sind, Unterstützung der zweiten Verhandlungsebene mit dem Ziel, die Löhne anzuheben, Geldmittel für die Vertragsverhandlungen im öffentlichen Dienst und kein Abbau sozialer Leistungen, das sind die Hauptforderungen an die Landesregierung, welche die Südtiroler Gewerkschaftsbünde heute im Rahmen des Sozialpartnertisches mit Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgebracht haben.
"Die Teuerung erfordert dringende und konkrete Unterstützungsmaßnahmen vonseiten der Politik gerade zugunsten jener Arbeitnehmer, Rentner und Familien, die bisher weitgehend durch den Rost gefallen sind,“ so die Vertreter von AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB.
Die Gewerkschaften fordern angesichts der Teuerungswelle gerade bei den Strompreisen einen einmaligen Beitrag von 500 Euro für Haushalte, die von den staatlichen Unterstützungen auf die Stromrechnung ausgeschlossen sind, sofern deren ISEE-Wert 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem ISEE-Wert zwischen 25.000 und 40.000 solle dieser Beitrag 300 Euro betragen.
Zudem wird vorgeschlagen, den Beitrag für Wohnungsnebenkosten um 20% anzuheben. Haushalte, die kein Anrecht auf diese Landeshilfe haben, sollten einen Beitrag von 500 Euro bei einem ISEE-Wert bis 25.000 Euro bzw. von 300 Euro bei einem ISEE-Wert von 25.000 bis 40.000 erhalten, so der Vorschlag der Gewerkschaften.
„Es ist unerlässlich, dass die Löhne in Südtirol angehoben werden, und dementsprechend fordern wir Maßnahmen zur Unterstützung der zweiten Verhandlungsebene, etwa Steuerbegünstigungen für Lohnelemente, die über Zusatzverträge geregelt werden.“
Stärker gefördert werden sollen außerdem jene Unternehmen, die Zusatzverträge anwenden mit Löhnen, die eine angemessene Kaufkraft bieten.
Schließlich fordern die Südtiroler Gewerkschaftsbünde den Abschluss der Kollektivverträge im öffentlichen Dienst, wofür ausreichend Geldmittel vorzusehen sind. Es dürfe außerdem keine Kürzung von Mitteln in den Bereichen Soziales und Gesundheitswesen geben.
Pressemitteilung vom 7. September 2022
