Es folgen einige Informationen zu dieser Sonderzulage für Beschäftigte im Tourismus sowie der Vordruck für die notwendige Erklärung.
Der „Tourismus-Bonus“ besteht in einer steuerfreien Sonderzulage in Höhe von 15% des Bruttolohns für Nachtarbeit und Überstunden, welche in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 21.09.2023 an Feiertagen geleistet werden.
In den Genuss des „Tourismus-Bonus“ kommen Arbeitnehmer/innen im Tourismussektor, einschließlich der Thermalbetriebe, deren Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit im Jahr 2022 40.000 Euro nicht übersteigt.
Damit der „Bonus“ ausgezahlt werden kann, muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin einen Antrag stellen, mit dem bestätigt wird, dass das im Jahr 2022 erzielte Einkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.
Nachfolgend im PDF-Format das Muster der Erklärung (italienisch und deutsch), die dem Arbeitgeber übergeben werden muss.
