: Metallergewerkschaft

Metallhandwerk: mit Januar steigen die Mindestlöhne

Pressemitteilung der Metallergewerkschaft FIM rund um die Entlohnungen im Bereich Metallhandwerk.

Metallhandwerk: mit Januar steigen die Mindestlöhne
Symbolbild: Pixabay

Mit dem Januar-Lohnstreifen steigen die Mindest­löhne im Metallhandwerk. Diese Erhöhung war von den Sozialpartnern, den Metallergewerkschaften FIM FIOM UILM sowie den Arbeitgeberverbänden Confartigianato, CNA, Casartigiani und Claai, am 21. Dezember festgelegt worden.

Die Mindestlöhne steigen demnach auf der 4. Lohnstufe um 96 Euro. Die erste Rate von 50 Euro läuft mit 1. Dezember 2023 an und wird mit dem Jänner-Lohnstreifen ausbezahlt, die zweite Rate von 46 Euro läuft mit 1. April 2024 an. Durchschnittlich werden die Mindestlöhne um 6,6% angehoben.

Technisch handelt es sich bei dieser Anhebung der Mindestlöhne um ein Akonto auf die zukünftigen Lohnerhöhungen („AFAC“), die bei den Kollektivvertragsverhandlungen für den Zeitraum 2023-2026 ausgehandelt werden. Berechnet worden ist sie aufgrund des Inflationsindexes HVPI für 2023.

Der Kollektivvertrag umfasst vier Bereiche: Metallhandwerk/Anlagenmontage, Gold- und Silberschmiede, Zahntechnik sowie Restaurierung Kunstdenkmäler/künstlerische Verarbeitungen.

Diese Einigung zeigt, dass gute sozialpartner­schaftliche Beziehungen auf der Verhandlungsebene schnelle und angemessene Lösungen auch in Bezug auf die Entlohnungen bringen können, gerade angesichts der schwierigen Rahmensituation für die Kaufkraft der Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Verhandlungen gehen am 26. Januar in die nächste Runde. Dabei geht es unter anderem um Vereinbarkeit, berufliche Weiterbildung und Arbeitssicherheit.

Der Kollektivvertrag für das Metallhandwerk betrifft italienweit 500.000 Beschäftigte, rund 8.000 davon in Südtirol.

Vorrangiges Ziel der Metallergewerkschaft FIM des SGBCISL auf der lokalen Ebene ist es, die Verhandlungen zur Erneuerung des Landeszusatzvertrags Metallhandwerk aufzunehmen

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