Mitte Mai ist der Seilbahn-Kollektivvertrag erneuert worden, er betrifft in Südtirol rund 2.400 Arbeitnehmer/innen.
Symbolbild: Pixabay
Kürzlich ist der am 30. April ausgelaufene nationale Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Aufstiegsanlagen erneuert worden.
Der neue Vertrag mit einer Laufzeit bis 30. April 2028 sieht eine Anhebung des Mindestlohns von 200 Euro vor, die wie folgt ausbezahlt werden:
- 40 Euro ab Oktober 2025
- 70 Euro ab März 2027
- 90 Euro ab März 2028
Weitere 150 Euro an Wohlfahrtsleistungen werden in zwei Raten ausbezahlt:
- 75 Euro im Jänner 2026
- 75 Euro im Jänner 2027
Was den arbeitsrechtlichen Teil anbelangt, sieht der neue Vertrag vor:
- eine zusätzlichen bezahlten Freistellungstag
- einen zusätzlichen bezahlten Vaterschaftstag;
- bessere Absicherung im Falle einer schwerwiegenden Krankheit;
- mehr Instrumente zur Vorbeugung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Dieser Kollektivvertrag betrifft in Südtirol rund 2.400 Beschäftigte in 357 Aufstiegsanlagen.
