Die bilateralen Körperschaft EBK bietet zwei neue Leistungen an: den Spesenbeitrag von 250 Euro für Mietkosten oder die Tilgung eines Darlehens bei Wohnungskauf und den Beitrag von 200 Euro für den Ankauf eines Fahrrades.
Neue Beiträge für Beschäftigte im Handel von der bilateralen Körperschaft EBK
Die bilaterale Körperschaft EBK bietet den Beschäftigten eine breite Palette an Sozialleistungen. Kürzlich wurden für die Mitglieder der Körperschaft zwei weitere Leistungen eingeführt, die wir vorstellen:
VORAUSSETZUNG: Generell gilt für die Beanspruchung aller Leistungen, dass du Mitglied bei der bilateralen Körperschaft bist EBK der Provinz Bozen bist. Dies kannst du direkt auf deinem Lohnstreifen kontrollieren. Es müssen zweierlei Einzahlungen aufscheinen und zwar die Pflichtquoten „Covelco“ und der „Beitrag EBK“. Wenn du seit mindestens 6 Monaten eingeschrieben bist, hast du Anrecht auch für diese beiden neuen Leistungen anzusuchen.
Spesenbeitrag von 250 Euro für Mietkosten oder die Tilgung eines Darlehens bei Wohnungskauf
Beitrag bis zu 250 Euro für jene Beschäftigten, die alleine leben und daher die Miete oder das Darlehen für die Erstwohnung alleine bestreiten müssen.
Notwendige Unterlagen:
- Reguläre Beitragszahlung = Lohnstreifen der letzten 6 Monate
- Familienbogen, auf dem einzig allein die Antragstellerin/der Antragsteller hervorgeht (Selbsterklärung, kostenlos mittels SPID über das Online-Portal des Nationales Registers der Wohnbevölkerung www.anpr.interno.it herunterladbar)
- Kopie des Miet- bzw. Darlehensvertrages, ausgestellt auf die Antragstellerin/den Antragsteller
Beitrag von 200 Euro für den Ankauf eines Fahrrades
Beitrag von 200 Euro für ein E-Bike oder ein traditionelles Fahrrad. Die Rechnung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Notwendige Unterlagen:
- Reguläre Beitragszahlung = Lohnstreifen der letzten 6 Monate
- Rechnung oder Zahlungsquittung ausgestellt auf die Antragstellerin/den Antragsteller und nicht älter als sechs Monate
Alle Informationen zu den einzelnen Leistungen der EBK findet man auf der Internetseite. Der Antrag um Rückvergütung muss online unter www.ebk.bz.it eingereicht werden.
Es lohnt sich, sich auf der Internetseite der EBK ( www.ebk.bz.it) über alle Leistungen detailliert zu informieren.
Informationen und Hilfe bei der Antragstellung bieten auch unsere Mitarbeiter:innen in den Büros.
