Die Sozialpartner und das Land haben sich auf einen Ausbau des bilateralen Solidaritätsfonds geeinigt. Das Abkommen ist gestern (29.07.2021) in Bozen unterzeichnet worden. Für den SGBCISL ist dies ein wichtiges Ergebnis.
Der bilaterale Solidaritätsfonds der autonomen Provinz Bozen bietet finanzielle Unterstützungsleistungen für ArbeitnehmerInnen, welche bei Betrieben beschäftigt sind, die sich außerhalb des Anwendungsbereichs des Sonderlohnausgleichs und des ordentlichen Lohnausgleichs befinden und deren Arbeit reduziert oder ausgesetzt wird oder die entlassen werden.
Die Sozialpartner haben den Fonds über ein Abkommen weiter gestärkt. Es ist gestern (29.07.2021) in Bozen unterzeichnet worden.
Neuerungen sind:
- die Anhebung des Höchstbetrags der Unterstützung,
- und die Einführung einer Altersteilzeit.
Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte und Neuerungen des Abkommens:
Anhebung des Höchstbetrages
Der Höchstbetrag der Lohnausgleichskasse wird von derzeit knapp 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
Einführung der Altersteilzeit
Neu ist die Möglichkeit, drei Jahre vor Renteneintritt in Altersteilzeit zu wechseln, mit entsprechend reduziertem Gehalt, aber vollen Rentenbeiträgen. Die Arbeitsreduzierung muss mindestens 50% betragen. Gleichzeitig muss der Betrieb entsprechend Arbeitnehmer unter 35 Jahren für einen Generationenwechsel einstellen.
Weiterbildung und Umschulungsmaßnahmen
Die Sozialpartner behalten sich zudem vor, zu einem späteren Zeitpunkt mit separaten Abkommen die eventuelle Mitfinanzierung von Bildungsprogrammen für die berufliche Weiterbildung oder Neuorientierung zu beschließen.
Ausdehnung auf kleine Betriebe
Nochmals übernommen worden ist im Abkommen der Beitritt zum Fonds von Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten, welcher bereits zu Jahresbeginn beschlossen und formalisiert worden war.
Dies bedeutet, dass auch die Beschäftigten von Kleinbetrieben im Krisenfall Zugang zu den Leistungen des Fonds haben und somit einen Lohnausgleich erhalten können. Beispiele, wo der Fonds greifen würde, wären z.B. auch Ereignisse wie die Arbeitsausfälle durch das Sturmtief Vaia oder die Stromausfälle im Herbst 2019 im Pustertal.
Bewertung
Für den SGBCISL ist die Einigung zur Erneuerung der Leistungen des bilateralen Solidaritätsfonds ein wichtiges Ergebnis, da sie die Absicherung der ArbeitnehmerInnen im Krisenfall verbessert und Südtirol dadurch autonome Zuständigkeiten im Bereich der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik umsetzt.
