: Zusatzleistungen

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk: Leistungen erneuert

BKH-Abkommen unterzeichnet: Es gibt einige neue Leistungen, so z.B. 200 Euro für Lehrlinge, die das erste Berufsschuljahr bestehen.

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk: Leistungen erneuert
Symbolbild ©ehrenberg-bilder - stock.adobe.com

Die Handwerkerverbände LVH und CNA und die Südtiroler Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB haben heute (13.12.) in Bozen das Abkommen zu den Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk erneuert. Das Abkommen gilt vom 1.1.2022 bis Ende 2023.

Die Neuerungen

Es gibt einen Beitrag von 200 Euro für Lehrlinge im Handwerk (traditionelle Lehre Typ A), die das erste Berufsschuljahr positiv bestehen (zur Förderung des Lehrlingswesens im Handwerk); Zusätzlich gibt es 200 Euro für jedes bestandene Schuljahr zugunsten von Lehrlingen, die einen „geschlechtsspezifischen“ Beruf erlernen und dem untervertretenen Geschlecht angehören (geschlechtsspezifisch bedeutet, dass mindestens 70% der Ausbildung entweder von Männern oder Frauen absolviert werden); Erlangung des Handwerksmeistertitels: Zuerkennung eines zusätzlichen Beitrags von 2000 Euro für diejenigen, die eine Ausbildung in einem „geschlechtsspezifischen Beruf“ abschließen und dem untervertretenen Geschlecht angehören; Der Beitrag für die Ausgaben für Kinderbetreuung in der Höhe von max. 250 Euro ist auf KiTas und Tagesmütter ausgedehnt worden.

Die anderen Leistungen des vorhergehenden Abkommens sind bestätigt worden.

Die Bilaterale Körperschaft im Handwerk sieht Leistungen in folgenden Bereichen vor: Berufliche Weiterbildung, Arbeitsschutz, Krankheit und außerordentliche Unterstützung, Betriebsaltersprämie, Unterstützung der Familie.

Mehr Informationen zu den Leistungen unter: https://www.eba-bz.it/it/

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