: Bilaterale Körperschaft Handwerk

BKH: Abkommen unterzeichnet, Leistungen können ausbezahlt werden

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk: Die Sozialpartner haben am 10 Mai das Abkommen unterzeichnet, welches den Leistungskatalog für 2021 bestätigt und die Auszahlung der Leistungen ermöglicht.

Am 10. Mai haben die Sozialpartner in Bozen das Abkommen unterzeichnet, welches die Leistungen des Jahres 2020 auch für 2021 bestätigt. Aufgrund der Pandemie waren die Kriterien für die Ansuchen des Jahres 2021 nicht beschlossen worden, somit waren auch die Leistungen der BKH für 2021 vorübergehend auf Eis gelegt.

Das Abkommen sieht folgendes vor:

  • Die Leistungsordnung 2020 ist bis 31.12.2021 bestätigt, die einzige Änderung betrifft die außerschulischen Tätigkeiten, deren Höchstbetrag von 200 auf 250 Euro angehoben worden ist.
  • Für 2021 gibt es keinen Beitrag für die Berufs-WM “World Skills”, die Veranstaltung hätte heuer in Shanghai stattfinden sollen und ist auf 2022 verschoben worden.
  • Außerordentliche Unterstützungen 2020 – beschlossen worden sind u.a. 200 Euro brutto über den Lohnstreifen für die Beschäftigten jener Betriebe, vor allem des Sektors Körperpflege (z.B. Friseure), die aufgrund der Pandemie über einen bestimmten Zeitraum schließen mussten. Insgesamt bekommen 758 Beschäftigte diesen Beitrag.
  • Erneuerung der Leistungen ab 2022 – Die Verhandlungen darüber sollen innerhalb Juni 2021 aufgenommen werden. Es soll künftig eine Leistung geben, welche die Teilnahme des untervertretenen Geschlechts bei bestimmten Grundlehren bzw. Ausbildungen fördert.

Die Bilaterale Körperschaft im Handwerk sieht Leistungen in folgenden Bereichen vor: Berufliche Weiterbildung, Arbeitsschutz, Krankheit und außerordentliche Unterstützung, Betriebsaltersprämie, Unterstützung der Familie.

Mehr Informationen zu den Leistungen unter: https://www.eba-bz.it/it/

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