10 Tage für frischgebackene Väter: Infos zum Pflichtvaterschaftsurlaub. Nähere Auskünfte in unseren Bezirksbüros und bei unseren Fachgewerkschaften.
Ab 2022 ist der verpflichtende Vaterschaftsurlaub keine vorübergehende Bestimmung mehr, sondern dauerhaft festgeschrieben. Es handelt sich um zehn bezahlte Tage für lohnabhängige Arbeitnehmer im Falle der Geburt eines Kindes.
Dieser Vaterschaftsurlaub
- ist verpflichtend und steht dem Vater zusätzlich zur Pflichtmutterschaft der Mutter zu
- muss innerhalb von fünf Monaten ab Geburt des Kindes beansprucht werden
- wird voll entlohnt (zu Lasten des INPS)
- kann auch tageweise mit Unterbrechungen beansprucht werden, nicht möglich ist aber die Aufteilung in Stunden
- gilt auch bei Adoption und Anvertrauung (innerhalb von fünf Monaten ab Eintritt in die Familiengemeinschaft)
Der Antrag muss schriftlich an den Arbeitgeber gerichtet werden. Darin muss der Antragsteller angeben, an welchen Tagen er von der Arbeit fernbleibt. Dies mit einer Vorankündigungsfrist von 15 Tagen.
Mehr dazu in unseren Bezirksbüros.
