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Handel, Dienstleistungsbereich: die Covid-Unterstützungsleistungen der EbK

Außerordentliche Leistungen auf Grund der Coronapandemie durch die Bilaterale Körperschaft zu Gunsten der Beschäftigten im Handel und Dienstleistungsbereich

Hier findet ihr das Info-Flugblatt

Die Bilaterale Körperschaft EbK für den Handel und Dienstleistungssektor EbK wird gemeinsam von den Gewerkschaften und dem Verband der Kaufleute und Dienstleister (hds) verwaltet und bietet eine Reihe von Sozialleistungen. Anrecht auf die Leistungen haben jene Beschäftigten, für welche der Betrieb die Pflichtquoten Covelco und die Beiträge an die Ebk seit mindestens 6 Monaten einzahlt. Die Einzahlungen müssen auf dem Lohnstreifen ersichtlich sein.

 

Außerordentlicher Beitrag für Eltern

Beitrag bis zu 250 Euro* pro Familiengemeinschaft mit einem oder mehreren Kindern unter 16 Jahren (der/die 16-Jährige darf das Alter vom 1.1. bis zum 31.05.2021 nicht überschreiten). Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil im Zeitraum vom 1.1. bis 31.05.2021 bzw. bis zur Antragstellung für mindestens einen Monat (30 kontinuierliche Kalendertage) ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis hatte bzw. eine entsprechende Selbsterklärung, falls dieser selbständig ist.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (kann auf der Internetseite www.ebk.bz.it heruntergeladen werden)
  • Die letzten 6 Lohnstreifen vor der Antragstellung
  • Erklärung des Arbeitgebers des anderen Elternteils, dass dieser im Zeitraum vom 1.1. bis 31.05.2021 bzw. bis zur Antragstellung für mindestens einen Monat (30 kontinuierliche Kalendertage) ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis hatte bzw. eine entsprechende Selbsterklärung, falls der andere Elternteil selbständig ist. (Firmenstempel)

 

Außerordentlicher Beitrag für Wohnen

Beitrag bis zu 250 Euro* für jene Beschäftigten, welche sich in der Zeit zwischen 01/01/2021 und 31/05/2021 im Lohnausgleich befinden bzw. befanden (auch nur für einen Tag bzw. Arbeitsturnus) für die Bezahlung der Miete oder des Darlehens für die Erstwohnung.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (kann auf der Internetseite www.ebk.bz.it heruntergeladen werden)
  • Die letzten 6 Lohnstreifen vor der Antragstellung
  • Kopie des Miet- bzw. Darlehensvertrages, auf dem der/die AntragstellerIn, wenn der Vertrag nicht auf ihn/sie ausgestellt ist, zumindest als MitmieterIn bzw. MitbesitzerIn aufscheint
  • Erklärung des Arbeitgebers, dass sich der/die AntragstellerIn im Zeitraum von 1.1.2021 bis 31.5.2021 im Lohnausgleich befunden hat (für mindestens 1 Tag)

 

Achtung: Es kann insgesamt nur um eine Maßnahme angesucht werden!

*Sollte das vorgesehene Budget für die Leistungen nicht ausreichen, werden die Mittel auf alle Anträge aufgeteilt.

 

Für weitere Informationen, bei der Antragstellung und Übermittlung der Unterlagen an die ebk sind unsere MitarbeiterInnen behilflich. Ansonsten gibt es alle Informationen auf der Internetseite der ebk: www.ebk.bz.it.

Die Unterlagen können bis spätestens 15. Juni 2021 entweder via email: covid [at] ebk.it oder via Fax: 0471 310 598 oder per Post an: EBK C/O Hds, Mitterweg 5, 39100 Bozen übermittelt werden.

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