: Pressemitteilung

Hilfsgelder an Unternehmen müssen an die Einhaltung der Kollektivverträge gebunden werden!

Wir weisen in einer Pressemitteilung auf einen wichtigen Aspekt im eben vorgestellten Covid-Hilfsmaßnahmenpaket der Landesregierung hin.

Am Freitag hat die Landesregierung die geplanten Covid-Hilfsmaßnahmen zur Stützung der Wirtschaft vorgestellt. Leider hat sie die Vergabe der Unterstützungen aber nicht daran geknüpft, ob die Unternehmen auch die Kollektivverträge vollinhaltlich anwenden.

Vollinhaltlich bedeutet, dass nicht nur die vorgesehenen Mindestlöhne bezahlt, sondern auch die vorgeschriebenen Beiträge an Bilaterale Körperschaften, Gesundheitsfonds und Zusatzrentenfonds überwiesen werden. Das ist in Südtirol aber nicht für alle ArbeitnehmerInnen gewährleistet. Es gibt Lohnberater oder gar Verbände, die den Mitgliedsbetrieben seit Jahren empfehlen, die vertraglich vorgesehenen Beitragsleistungen zu umgehen.

Seit dem Jahr 2020 brauchen in Südtirol nur mehr diejenigen Betriebe den niedrigsten IRAP-Steuersatz entrichten, welche die Kollektivverträge gänzlich einhalten, was eine sehr wichtige gewerkschaftliche Errungenschaft darstellt.

Wichtig wäre, dass dieses Prinzip immer dann angewandt wird, wenn öffentliche Gelder vergeben werden. Bei der Vergabe der Covid-Hilfen ist dies aber nicht der Fall, obwohl sich auch in Südtirol die so genannten "Piratenverträge“, also Kollektivverträge abgeschlossen zwischen nicht repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen und Unternehmerverbänden, mehr und mehr ausbreiten. Dabei werden Arbeitnehmerrechte unterwandert und gleichzeitig Sozialdumping betrieben.

Die Qualität der Arbeit ist von grundlegender gesellschaftlicher Bedeutung. Dies wird im von der Landesregierung verabschiedeten Maßnahmenpaket aber bislang nicht berücksichtigt.

Pressemitteilung SGBCISL vom 09.03.2021

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