Infos zur Einkommensübersicht CU, zur Steuererklärung und zur Besteuerung.
Lohnausgleich bekommen? Das musst du wissen:
Steuererklärung
ArbeitnehmerInnen, die im Laufe des Jahres 2020 gearbeitet und weiters einen Lohnausgleich bezogen haben, müssen heuer die Steuererklärung abfassen, weil sie ein zweites Einkommen von verschiedenen Arbeitgebern bzw. Instituten und somit eine weitere Einkommensübersicht CU erhalten.
Wer die Einkommensübersicht CU des INPS für den Lohnausgleich nicht hat, kann das CU
- direkt beim INPS beantragen
- oder über den Steuerdienst CAF im Moment der Abfassung der Steuererklärung.
Besteuerung
- Wird der Lohnausgleich vom Arbeitgeber vorgesteckt und über den Lohnstreifen ausbezahlt, dann hat der Arbeitgeber die Einkommenssteuer bereits aufgrund des erwarteten jährlichen Einkommens berechnet und abgezogen.
- Wird der Lohnausgleich hingegen direkt vom INPS ausbezahlt, dann ist der Lohnausgleich zwar besteuert, allerdings nur provisorisch. Es gilt die progressive Besteuerung: höheres Einkommen, höherer Steuersatz (Steuersätze 23, 27, 38 und 41%). Da das INPS im Moment der Auszahlung des Lohnausgleichs nicht weiß, wie hoch das jährliche Gesamteinkommen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sein wird und somit den entsprechenden Steuersatz nicht anwenden kann, wird der Lohnausgleich vorerst pauschal mit 23% besteuert. Steht das Jahresgesamteinkommen fest, dann wird der Ausgleich über die Steuererklärung vorgenommen: es kann eine Steuerschuld oder bei niedrigem Gesamteinkommen sogar ein Steuerguthaben resultieren. Eine Steuerschuld kommt zustande, wenn ein Teil des Gesamteinkommens in eine höhere Steuerstufe fällt und somit zuvor zu niedrig besteuert worden ist. In diesen Fällen muss die Differenz zwischen der tatsächlich geschuldeten Steuer laut progressiver Besteuerung und den bereits bezahlten Steuern nachgezahlt werden. Es sind somit nicht mehr Steuern zu bezahlen, sondern ein Teil davon zu einem späteren Zeitpunkt.
Mehr dazu in unseren Steuerdienstbüros.
Näheres zur Vormerkung der Steuererklärung 730 und zu den erforderlichen Unterlagen sind in dieser Meldung nachzulesen.
