Nasenflügeltests in Betrieben - Pressemitteilung des SGBCISL
Diese Woche startet die groß angekündigte Testaktion für alle ArbeitnehmerInnen in Südtirol, um ein sicheres Öffnen der Betriebe zu gewährleisten.
Als SGBCISL unterstützen wir Test-Initiativen, diese dürfen die ArbeitnehmerInnen aber nicht benachteiligen.
Die Nasenflügeltests sind in Italien nämlich noch nicht anerkannt. So kann es dazu kommen, dass ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin bei einem positiven Nasenflügel-Testergebnis Probleme mit der Krankschreibung bekommen kann. „Auch wenn viele Betroffene die Krankschreibung erhalten werden, fehlt die letzte Sicherheit. Die Hausärzte werden zwar angehalten, Arbeitnehmer in diesen Fällen krankzuschreiben, verpflichtet sind sie dazu aber nicht“, so die SGBCISL-Generalsekretäre Michele Buonerba und Dieter Mayr.
Da der Schutz der betroffenen Arbeitnehmer nicht in jedem Fall voll gewährleistet ist, hat der SGBCISL entschieden, die Absichtserklärung nicht zu unterschreiben.
„Um finanzielle Nachteile für betroffene ArbeitnehmerInnen auszuschließen, hatten wir von der Arbeitgeberseite verlangt, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung garantiert, falls es bei positiven Nasenflügeltests von ArbeitnehmerInnen Schwierigkeiten bei der Krankschreibung gibt. Es ist sehr schade, dass die Arbeitgebervertreter davon nichts wissen wollen“, so die beiden Generalsekretäre abschließend.
Pressemitteilung des SGBCISL vom 19.04.2021
