Das Abkommen betrifft die befristet Beschäftigten der Südtiroler Landesmuseen und bringt einige Besserstellungen.
Schloss Wolfsthurn, Südtiroler Landesmuseum für Jagd und Fischerei
Am 3. Dezember 2025 haben die Gewerkschaften das Zusatzabkommen mit dem Betrieb Landesmuseen erneuert, welches die 10 Landesmuseen verwaltet.
Die unbefristet Beschäftigten sind Landesbedienstete, während die befristet Beschäftigten privatrechtliche Arbeitsverträge haben, für die der nationale Kollektivvertrag für den Tourismussektor (CCNL Turismo) angewandt wird. Das ergänzende Abkommen regelt diese Art von Arbeitsverhältnissen.
Mit diesem Abschluss konnte der seit 7 Jahren ausgelaufene Vertrag endlich erneuert werden.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Gehaltserhöhungen, je nach Einstufung zwischen 15 und 17 %, ab dem 01.11.2025, mit Auszahlung der rückwirkenden Beträge ab dem 01.01.2025.
- Vollständiger Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2022–2024 mit einer durchschnittlichen Rückgewinnung von 15 %;
- Einrichtung eines Runden Tisches zur Überwindung der auf 11 Monate beschränkten Saisonalität, unter Einbeziehung auch der Autonomen Provinz Bozen;
- Stärkung des Vorrangsrechts für Saisonbeschäftigte mit langen Unterbrechungszeiten;
- Einführung einer Leistungsprämie;
- Einführung von Smart Working;
- Gewährung eines kostenlosen Südtirol-Pass-Abonnements für alle Mitarbeitenden;
- Einführung von 5 Tagen bezahltem Sonderurlaub bei Krankheit eines Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr;
- Verpflichtung der Vertragsparteien, sich spätestens drei Monate nach Ablauf des Vertrags zu treffen, um die Verhandlungen wieder aufzunehmen;
- Verpflichtung der Vertragsparteien, sich bei einer eventuellen Erneuerung der Gehaltstabellen des bereichsübergreifenden Vertrags zu treffen (in das wirtschaftliche Abkommen aufgenommen)
