: Gesetz zur Beteiligung

Eine neue Vision der Rolle der Arbeitnehmer in den Unternehmen

"Neue Spielräume eröffnet" - der Standpunkt SGBCISL zum Staatsgesetz zur Beteiligung.

Eine neue Vision der Rolle der Arbeitnehmer in den Unternehmen
Unser Infoflugblatt zum Beteiligungsgesetz

Die Verabschiedung des Staatsgesetzes 1407 – es geht auf ein Volksbegehren der CISL zurück, für das auch in Südtirol Unterschriften gesammelt worden waren – stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Produktionssystems dar, vor allem in der Art und Weise, wie die Rolle der Arbeitnehmer in den Unternehmen ausgelegt ist: Es ist ein politischer und kultureller Schritt zur Anerkennung und Stärkung der Rolle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Entscheidungs- und Organisationsprozessen der Unternehmen.

Der Grundsatz, von dem sich das neue Gesetz leiten lässt, sind unsere demokratischen Identität und die italienische Verfassung, die die Arbeit nicht nur als Mittel zum Lebensunterhalt, sondern als Ausdruck der Würde der Person und als Pfeiler der Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben des Landes anerkennt.

Im Gegensatz zu möglichen oberflächlichen oder ideologischen Lesarten stellt das Gesetz 1407 weder die Rolle der Gewerkschaften noch die zentrale Bedeutung der Kollektivvertragsverhandlungen in Frage. Im Gegenteil, es führt ein zusätzliches Instrument ein, das neue Möglichkeit des Dialogs und der Beteiligung bietet. Die Gestaltungsspielräume der Wirtschaftsdemokratie werden durch Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung erweitert, die sich in Deutschland, Frankreich und in nordeuropäischen Ländern bereits bewährt haben.

Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit (es ist keine Verpflichtung) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch in den organisatorischen, verwaltungstechnischen, wirtschaftlich-finanziellen und strategischen Bereichen der Unternehmen mitzuwirken. Dies ist sicherlich eine Herausforderung, aber auch eine außerordentliche Chance, an einem moderneren Produktionssystem mitzuarbeiten, das die Veränderungen besser bewältigen kann.

In einer sich wandelnden Arbeitswelt ist auch die Gewerkschaft gefordert, Methoden und Handlungsinstrumente zu erneuern, und den Wandel nicht als Bedrohung zu begreifen, sondern zu beweisen, dass sie auch unter sich verändernden Bedingungen ihrem Auftrag nachkommt: die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern und ihre zentrale Rolle im Produktionssystem zu gewährleisten. Das ist es, was wir mit unserem Volksbegehren erreichen wollten.

Mit dem Gesetz 1407 werden keine Spielräume geschlossen, sondern neue eröffnet. Es liegt nun an den Arbeitgebern und ihren Vertretungen sowie den Gewerkschaften, diese Chance der Beteiligung, der Innovation und des Zusammenhalts zu ergreifen und konkrete Ergebnisse zu erzielen.

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