: FeLSA atypische Beschäftigung

ISCRO-Leistung für Selbständige, einige Infos

ISCRO ist eine Unterstützungsleistung für Selbständige, die Beiträge in die getrennte Verwaltung des INPS einzahlen, und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt etwa ein erklärtes Einkommen von höchstens 12.000 € im Jahr vor Antragsstellung. Für weitere Informationen könnten Interessierte die Fachgewerkschaft FeLSA kontaktieren.

Iscro-Leistung für Selbständige, einige Infos
Symbolbild: Pixabay

ISCRO - "Außerordentliche Entschädigung für Einkommens- und Betriebskontinuität"

Die ISCRO ermöglicht es Personen, die in der Getrennten Verwaltung (Gestione Separata) des INPS eingeschrieben sind, eine Geldleistung zu erhalten.

Die Leistung wird für sechs Monate ausgezahlt. Es besteht die Unvereinbarkeit mit dem Bezug einer Rente, dem Bezug anderer Formen von Arbeitslosengeld (z.B. NASpI, DIS-COLL, ALAS, indennità di discontinuità a favore dei lavoratori del settore dello spettacolo), dem Bezug des „Assegno di inclusione“ und der Ausübung von politischen Ämtern.

Zielgruppe

Sie steht Personen zu, die selbstständig tätig sind und die Beiträge in die Getrennten Verwaltung (Gestione Separata) des INPS einzahlen (Art. 2 Abs. 26 des Gesetzes 335/1995).

Die Leistung

  • wird für sechs Monate ab dem Tag nach Antragsstellung ausgezahlt;
  • kann in den zwei Jahren nach dem Bezug nicht erneut beantragt werden.

Der Betrag

  • beläuft sich auf 25% des durchschnittlichen Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das die Person in den zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung erklärt hat, und wird auf sechs Monate berechnet:
  • monatlich:
    • mindestens 250 Euro;
    • höchstens 800 Euro.

Die Leistung

  • ist ein steuerpflichtiges Einkommen;
  • führt nicht zur Anerkennung von Beiträgen für die Rente.

Es werden nur die Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt, die in der Steuererklärung in den Anlagen RE, RH oder LM ausgewiesen sind, im Falle von:

  • Einzeltätigkeit;
  • Tätigkeit im Rahmen von Gemeinschaften;
  • Tätigkeit mit dem Pauschalbesteuerungssystem (regime forfettario).

Folgende Erwerbseinkommen wird nicht berücksichtigt:

  • lohnabhängige Arbeit;
  • aus arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit (parsubordinati);
  • Beteiligung an Unternehmen.

Die Empfänger der ISCRO sind verpflichtet, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Beendigung

Der Anspruch endet bei:

  • Schließung der Mehrwertsteuernummer während der Auszahlung der ISCRO;
  • Anspruch auf eine direkte Rente;
  • Einzahlung in anderen obligatorischen Rentenversicherungskassen;
  • Anspruch auf „Assegno di inclusione“ .

Voraussetzungen

Der/Die Begünstigte muss alle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen:

  • kein Anspruch auf eine direkte Rente;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung keine laufende Einzahlung nicht in anderen obligatorischen Rentenversicherungskassen;
  • für die gesamte Dauer der ISCRO kein Bezug des „Assegno di inclusione“;
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Jahr vor der Antragstellung (Bezugsjahr) von weniger als 70 % des durchschnittlichen Einkommens aus selbständiger Tätigkeit für die beiden Jahre vor dem Bezugsjahr.
    Beispiel: Wenn der Antrag auf ISCRO im Jahr 2024 gestellt wird, ist das zu berücksichtigende Einkommen dasjenige, das sich aus der Einkommenserklärung von 2023 (Bezugsjahr) ergibt. Dieses muss weniger als 70 % des Durchschnitts der Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in den Jahren 2021 und 2022 (zwei Jahre vor dem Jahr vor dem Bezugsjahr) betragen;
  • Erklärtes Einkommen von höchstens 12.000 € im Jahr vor Antragsstellung;
  • ordnungsgemäße Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung Inhaber/in einer seit mindestens drei Jahren aktiven Mehrwertsteuernummer für die Tätigkeit, die zur Eintragung in die „Gestione Separata“ geführt hat;
  • Eigenerklärung der Einkommen für jene Jahre, die dem INPS noch nicht vorliegen.
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