Einigung zur Erneuerung der beiden Kollektivverträge für den Handels- und Dienstleistungssektor erzielt: Lohnerhöhungen von 240 Euro und eine Nachzahlung von 350 Euro.
Im Infoflugblatt sind die Eckpunkte der Einigung mit Confcommercio und Confesercenti zur Erneuerung der Kollektivverträge Handel und Dienstleistungen zusammengefasst:
Die Sozialpartner haben heute (22.03) in Rom die Vereinbarungen zur Erneuerung der gesamtstaatlichen Kollektivverträge für den Handels- und Dienstleistungssektor unterzeichnet. Diese betreffen italienweit mehr als drei Millionen Arbeitnehmer/innen.
Die Einigung sieht die stufenweise Anhebung der Mindestlöhne um 240 Euro vor (4. Lohnstufe) bis 2027 vor, für die vertragslose Zeit ist zudem eine Nachzahlung von 350 Euro ausgehandelt worden, die in zwei gleichen Beträgen ausbezahlt wird: jeweils 175 Euro im Juli 2024 und im Juli 2025.
Die Einigung sieht unter anderem auch die Anhebung der Zulage im Falle von Elastizitätsklauseln bei Teilzeitarbeit auf jährlich 155 Euro vor, um die extreme Flexibilität einzudämmen, die besonders Frauen trifft.
Diese Lohnerhöhungen wenden die Gefahr ab, dass die Arbeit im Tertiärsektor in eine unterbezahlte Arbeit abrutscht, so die Gewerkschaften. Ein wichtiger Schritt hin zur Vertragserneuerung sei der einheitliche Streik vom 22. Dezember 2023 gewesen, dieser habe gezeigt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wohl ihre berechtigten Anliegen durchsetzen können, wenn sie sich gemeinsam dafür stark machen.
