Das 2018 abgelaufene Betriebsabkommen der Beschäftigten der Vereine Katholische Jugend und Katholische Jungschar ist erneuert.
Das neue Betriebsabkommen bringt unter anderem höhere Zulagen. Symbolfoto Pixabay
Am 20. November haben die Vertragspartner das Betriebsabkommen mit den Vereinen Katholische Jugend und Katholische Jungschar erneuert. Dieses Abkommen ersetzt und erneuert die im Jahr 2015 unterzeichnete und seit 2018 abgelaufene Betriebsvereinbarung.
Diese beiden Verbände wenden vollständig den Kollektivvertrag Terziario ConfCommercio sowie den territorialen Zusatzvertrag Handel an.
Nachfolgend eine kurze Auflistung der wichtigsten Punkte des Abkommens:
- deutliche Erhöhung der betrieblichen Zulagen für alle Einstufungen um 10%;
- Anreifung der Dienstalterzulage alle 2 Jahre statt alle 3 Jahre wie im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen;
- Einführung von 5 bezahlten Tagen pro Jahr bei Krankheit des Kindes bis zum 14. Lebensjahr;
Das Abkommen tritt am 01.01.2026 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2028.
