Abkommen unterzeichnet: „Umkleidezeit“ in den Obstmagazinen wird anerkannt - ein Meilenstein für die Arbeitnehmer. Die einheitliche Pressemitteilung:
Die Fachgewerkschaften FAI-SGBCISL, FLAI-AGBCGIL, UILA-UIL und ASGB Landwirtschaft haben kürzlich mit dem Raiffeisenverband eine wichtige Vereinbarung unterzeichnet, wonach zum ersten Mal in den Obstmagazinen in Südtirol die „Umkleidezeit“ eingeführt wird. Damit wird die auch diese Zeit anerkannt bzw. entlohnt – ein Meilenstein für die betroffenen Arbeitnehmer/innen und ein konkretes Ergebnis des gewerkschaftlichen Einsatzes zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Das Abkommen sieht vor, dass jene Arbeitnehmer/innen, die verpflichtet sind, am Arbeitsplatz Berufsbekleidung oder Schutzausrüstung zu tragen, ab dem 1. September 2025 Anspruch auf 3 Minuten bezahlte Arbeitszeit pro Tag für das An- und Auskleiden haben. Die Modalität der Anerkennung dieser 3 Minuten, ob sie zusätzlich als eigenes Lohnelement ausbezahlt werden oder in die gewöhnliche Arbeitszeit fallen, wird je nach Unternehmen spezifisch geregelt.
Ziel der Fachgewerkschaften ist es jetzt, die für die Beschäftigten der Obstmagazine erzielte Einigung zur Umkleidezeit auch auf andere Sektoren auszudehnen, etwa auf die Lebensmittelindustrie und auf die Lebensmittelgenossenschaften, wo das Tragen von Dienstkleidung und Schutzausrüstung ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit ist.
Die Fachgewerkschaften FAI-SGBCISL, FLAI-AGBCGIL, UILA-UIL und ASGB Landwirtschaft haben bereits Gespräche mit dem Unternehmerverband aufgenommen, um ein entsprechen des Rahmenabkommen für den Industriesektor auszuhandeln. Beim letzten Treffen hat der Unternehmerverband signalisiert, das Thema der „Umkleidezeiten“ auf betrieblicher Ebene verhandeln und regeln zu wollen. Der gewerkschaftliche Einsatz gilt aber einem Rahmenabkommen, das eine einheitliche Regelung für alle Beschäftigen bringt.
