: Vatertag 2025

Väter, Freistellungen und Unterstützungen

Zum Vatertag am 19. März 2025: Ein Überblick über einige Leistungen und Freistellungen für berufstätige Väter.

Väter, Freistellungen und Unterstützungen
Foto: Pexels

Einige Freistellungen und Unterstützungen für Väter:

 

10tägiger, bezahlter Pflichtvaterschaftsurlaub

Dabei handelt es sich um zehn voll entlohnte Arbeitstage im Zeitraum von 2 Monaten vor dem Geburtstermin bis 5 Monate nach der Geburt.

Diese Tage können auch in mehreren Abschnitten beansprucht werden.

Bei Mehrlingsgeburt verdoppeln sich die Tage.

Es gibt eine Vorankündigungsfrist von fünf Tagen.

Gilt sei es in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst.

Kündigungsschutz im ersten Lebensjahr des Kindes für Väter, die diese Freistellung beanspruchen.

 

Bezahlte Elternzeitmonate

Väter können bis zu sieben Monate an Elternzeit beanspruchen (Mütter maximal sechs, beide Eltern zusammen haben eine Elternzeit-Höchstgrenze von zehn Monaten; insgesamt elf Monate stehen zu, falls der Vater mindestens drei Monate Elternzeit beansprucht.

NEU: Nunmehr werden neun Elternzeitmonate mit 30% der Entlohnung bezahlt, dies bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Drei dieser neun Monate können bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes auf 80% der Entlohnung aufgestockt werden (Achtung auf die Voraussetzungen!). Dem Vater stehen mindestens drei bezahlte Monate zu, je nach Aufteilung der Elternzeit unter den Eltern können es bis zu sechs bezahlte Monate für den Vater werden. Liegt das Einkommen unter einem gewissen Wert, stehen auch für den zehnten und elften Monat 30% der Entlohnung zu.

Achtung: für Arbeitnehmer im lokalen öffentlichen Dienst gibt es umfassendere Regelungen!

 

Landesfamiliengeld+

Anrecht auf diese Leistung haben Väter im Privatsektor, die in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes mindestens 2 durchgehende Monate an Elternzeit beansprucht haben und bereits das Landesfamiliengeld beziehen.

Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Elternzeit gestellt werden, für welche um Landesfamiliengeld+ angesucht wird.

Die Leistung wird für max. drei aufeinanderfolgende Monate gewährt, in denen Elternzeit beansprucht wird.

Die Höhe der Leistung ist gestaffelt: 800 Euro monatlich stehen Vätern zu, die keine Entlohnung erhalten in den Elternzeitmonaten, für welche sie um Landeskindergeld+ ansuchen. Väter, die 30% der Entlohnung erhalten, stehen 400 Euro monatlich zu, wer hingegen nicht durchgehend 30% erhält, bekommt 600 Euro monatlich.

 

Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Ansprechpartner sind das Patronat INAS und die Fachgewerkschaften.

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