Die Arbeitgeberverbände sind bereit, die Verhandlungen zur Erneuerung der vier Kollektivverträge des Handels- und Dienstleistungssektors wieder aufzunehmen.
Gute Nachrichten: Nach dem Streik und den großen einheitlichen Kundgebungen vom 22. Dezember 2023 haben die Arbeitgeberverbände Confcommercio, Confesercenti, Federdistribuzione und die Genossenschaftsverbände ihre Bereitschaft bekundet, die Verhandlungen zur Erneuerung der vier Kollektivverträge des Handels- und Dienstleistungssektors wieder aufzunehmen.
Am 13. Februar 2024 haben gleich zwei Treffen stattgefunden, eines mit Federdistribuzione, das andere mit Confcommercio und Confesercenti. Die Vertreter der Fachgewerkschaften FILCAMS CGIL, FISASCAT CISL und UILTuCS haben bei dieser Gelegenheit erneut auf die äußerste Dringlichkeit der Erneuerung der Kollektivverträge hingewiesen, damit die über 3 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dieses Sektors endlich zu ihrem Recht kommen.
Wenn auch mit unterschiedlichen Ansätzen, haben die Vertreter der Wirtschaft an beiden Tischen die Notwendigkeit unterstrichen, einige arbeitsrechtliche Aspekte neu zu regeln, wie zum Beispiel:
- die Festlegung spezifischer Gründe, welche den Abschluss von befristeten Verträgen rechtfertigen;
- die Regelung der Saisonverträge;
- die Überarbeitung des Einstufungssystems.
Zusätzlich zu den genannten „gemeinsamen“ Themen forderten Confcommercio und Confesercenti auch Verhandlungen zu folgenden Themen:
- Behandlung bei Dienstreisen bzw. Außendienst;
- Ausweitung der Arbeitszeitflexibilität (derzeit sehen die Kollektivverträge bereits die Möglichkeit vor, für maximal 16 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit auf 44 Stunden anzuheben);
- Differenzierung des Anspruchs auf bezahlte Freistunden für Arbeitnehmer/innen, die eine Ausbildung absolvieren.
Während es keine besonderen Hindernisse für die weitere Vertiefung der „gemeinsamen“ Themen an den beiden Verhandlungstischen gibt, ist bei den von Confcommercio und Confesercenti vorgebrachten Themen sehr wohl zu differenzieren.
Nichts spricht zum Beispiel dagegen, die Behandlung bei Außendienst besser zu regeln. Keinerlei Bereitschaft aber haben die Gewerkschaften zu mehr Flexibilität und zur Zweckentfremdung eines Teils der Freistunden für Aus- und Weiterbildung gegeben.
Darüber hinaus ist die Forderung nach einem Eingriff bei den Dienstalterszulagen immer noch nicht offiziell vom Tisch. Positiv hingegen, dass – zumindest im Moment – Kürzungen beim vierzehnten Monatslohn kein Thema mehr sind. Und auch bezüglich einer finanziellen Abdeckung der Zeit seit Ablauf der Kollektivverträge am 31.12. 2019 haben die Arbeitgeberverbände ein Einlenken signalisiert.
Die nächsten Treffen, die noch im Februar geplant sind, werden zeigen, ob die Voraussetzungen für eine rasche Erneuerung der Verträge wirklich gegeben sind.
