: Wohnbau

"Wohnreform": Positives und Kritikpunte

Eine erste Stellungnahme des SGBCISL zu den angekündigten Maßnahmen der "Wohnreform 2025".

"Wohnreform": Positives und Kritikpunte
Symbolbild: Pixabay

In Erwartung, den Text des Gesetzentwurfs zur „Wohnreform 2025“ zu erhalten, erkennen wir an, dass einige der angekündigten Maßnahmen wichtig und nützlich sind und auch langjährigen Forderungen der Gewerkschaft entsprechen, die darauf abzielen, der zunehmenden Wohnungsnot entgegenzuwirken.

Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, das Wohnungsangebot für Ansässige und Arbeitnehmer zu verbessern, indem bestehende Strukturen wiedergewonnen oder Immobilien mit anderer Zweckbestimmung zu Wohnraum umgewandelt werden. Positiv ist auch die Unterstützung für die Planungs- und Bautätigkeit von Genossenschaften und Stiftungen so wie die Einführung von Kontrollen und Sanktionen zur Bekämpfung von eventuellen Missbräuchen. 

Wir haben jedoch einige Bedenken.

So hat Landesrätin Mair erklärt, sie habe den Gesetzesentwurf im Einvernehmen mit den Verbänden bzw. Interessensträgern erarbeitet, aber wir müssen mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die Gewerkschaften nie beteiligt, konsultiert oder informiert wurden.

"Die Gewerkschaften sind nie beteiligt, konsultiert oder informiert worden"

Inhaltlich hätten wir uns eine Sozialbindung weit über 20 Jahre gewünscht, wenn nicht sogar eine dauerhafte Bindung. Außerdem haben wir starke Vorbehalte gegenüber der Schaffung von Wohnraum in den Produktionszonen, insbesondere in der Industriezone von Bozen. Wir sind gegen dieses Vorhaben, zum einen um die Produktions- und Industrietätigkeit zu bewahren, zum anderen damit eine angemessene Wohnqualität gesichert ist.

Wenn es sich um eine echte „Wohnreform“ handelt, hätte sie auch das WOBI umfassen müssen, mit einer möglichen Umorganisierung des Instituts im Hinblick auf eine größere Effizienz. Wir fragen uns weiters, wie der Fonds für unfreiwillige Zahlungsunfähigkeit aufgestellt werden soll, einen Fonds, den wir seit Jahren fordern.

Landeshauptmann und Landesräte unterstreichen, dass die Reform nicht sofort greifen wird, sondern schrittweise. Wenn es sich aber um eine strukturelle Reform handelt, dann hätten wir uns Folgendes erwartet: eine detaillierte Analyse des aktuellen und zukünftigen Wohnbedarfs, klare Ziele (wie viele Wohnungen und welcher Art, wo und für wen?), einen Zeitrahmen der Umsetzung sowie Kriterien, die es erlauben, die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten zu können.

Wir warten auf den Text des Gesetzentwurfs, um genauere Betrachtungen machen zu können.

Auch das könnte Sie interessieren
: Equal Pay Day 2026

Gleichheit schaffen

Gleichheit schaffen
: In memoriam

Nachruf auf Pino Giordano

Nachruf auf Pino Giordano
: BÜKV

„Brauchen mehr Informationen!“

„Brauchen mehr Informationen!“
: Tag der Arbeit 2026

1. Mai-Fest - das Programm steht

1. Mai-Fest - das Programm steht
: Solidarität

Neues Heft mit den Infos zur Steuererklärung

Neues Heft mit den Infos zur Steuererklärung
: Steuerdienst

730, mit April startet die Steuererklärungszeit

730, mit April startet die Steuererklärungszeit