Neu: Antragstellung bis 30. September für bestimmte Rückerstattungen im Bereich Physiotherapie und Reha.
Der Südtiroler Sanitätsfonds (Sani-Fonds) hat sein Leistungsangebot im Bereich Handwerk um eine zeitlich begrenzte Leistung erweitert. Erstattet werden 50% der Ausgaben für physiotherapeutische und rehabilitative Leistungen im ersten Halbjahr 2026 bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro pro Leistungsberechtigtem. Die Leistungen betreffen Krankheiten, die in der Leistungsordnung für den Sektor Handwerk 2026 nicht vorgesehen sind.
Die Anträge für die Rückerstattung können ab dem 1. Juli bis zum 30. September 2026 gestellt werden. Die Erstattung wird bis zur Ausschöpfung des Gesamtbudgets von 90.000 Euro gewährt.
Zu den Voraussetzungen zählt u.a., dass die Behandlungen von einem Physiotherapeuten bzw. einer Fachkraft mit entsprechender Ausbildung durchgeführt wurden und eine entsprechende Verordnung durch einen Facharzt vorliegt.
Von der Erstattung ausgeschlossen sind z.B. Akupunktur, Pressotherapie, Shiatsu sowie sämtliche Leistungen, die in Fitnessstudios, Sportclubs, Schönheitsstudios, Gesundheits-Hotels, Hotels, Wellnesszentren erbracht und von Fachkräften durchgeführt werden, die nicht im Berufsregister der Physiotherapeuten eingetragen sind.
Mehr Informationen: Südtiroler Sanitätsfonds
